GEMÄSS ART. 13 UND ART. 14 DER VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND RATES (EU) 2016/679 VOM 27. APRIL 2016 ZUM SCHUTZ NATÜRLICHER PERSONEN BEI DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN, ZUM FREIEN DATENVERKEHR UND ZUR AUFHEBUNG DER RICHTLINIE 95/46/EG (DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG) – EU-AMTSBLATT – 2016, L 119, POS. 1) WIRD ES HIERMIT MITGETEILT, DASS
1. ZUM VERWALTER DER PERSONENBEZOGENEN DATEN DIE FIRMA SIGMA SERVICE SP. Z O.O. SP. K. MIT DEM SITZ IN LUBIN, UL. M. SKŁODOWSKIEJ-CURIE 182A, PLZ: 59-300 (IM FOLGENDEN: GESELLSCHAFT GENANNT), VERTRETEN DURCH DEN VORSTAND (KOMPLEMENTÄR) WIRD;
2. DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN WERDEN ZWECKS AUSFÜHRUNG DER EIGENEN AUFGABEN DER GESELLSCHAFT, DER ERTEILTEN AUFTRÄGE UND ABGESCHLOSSENEN VERTRÄGE UND VEREINBARUNGEN, SOWIE ZWECKS WERBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT;
3. ZUM EMPFÄNGER DER PERSONENBEZOGENEN DATEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH DIE ORGANEN UND PERSONEN, DIE ZU IHREM EMPFANG GEMÄSS DEN GÜLTIGEN VORSCHRIFTEN BERECHTIGT WERDEN UND ZWECKS AUSFÜHRUNG DER IM PUNKT 2 ERFASSTEN AUFGABEN;
4. DIE GESPEICHERTEN PERSONENBEZOGENEN DATEN WERDEN ÜBER DIE FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER BESTIMMTEN AUFGABE ERFORDERLICHEN DAUER UND GEMÄSS DEN IN DER VERORDNUNG DES MINISTERPRÄSIDENTEN VOM 18. JANUAR 2011 ZUR KANZLEIANWEISUNG, ZUM EINHEITLICHEM AKTENVERZEICHNIS, SOWIE ANWEISUNG ZUR ORGANISATION UND BETRIEB DER BETRIEBSARCHIVE, AUFBEWAHREN;
5. DER PERSON, DERER PERSONENBEZOGENEN DATEN DURCH DIE GESELLSCHAFT VERARBEITET WERDEN, STEHT DAS RECHT AUF DIE EINSICHT IN IHREN INHALT, SOWIE IHRE BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG, EINSCHRÄNKUNG DES VERARBEITUNGSUMFANGS, SOWIE AUF DAS VERSETZEN DER DATEN, ERHEBEN EINES WIDERSPRUCHS, SOWIE ENTZUG DER EINWILLIGUNG ZUR BELIEBIGEN ZEIT OHNE AUSWIRKUNG AUF DAS VERARBEITUNGSRECHT (FALLS DIE DATEN GEMÄSS EINER EINWILLIGUNG VERARBEITET WERDEN), DAS GEMÄSS EINER EINWILLIGUNG VOR DEM ENTZUG AUSGEÜBT WIRD;
6. DER PERSON, DERER PERSONENBEZOGENEN DATEN DURCH DIE GESELLSCHAFT VERARBEITET WERDEN, STEHT DAS RECHT AUF ERHEBEN EINER KLAGE BEI DEM DATENSCHUTZAMT, FALLS VON IHR FESTGESTELLT WIRD, DASS DIE VERARBEITUNG VON DEN PERSONENBEZOGENEN DATEN GEGEN DIE VORSCHRIFTEN DER VERORDNUNG ZUM PERSONENDATENSCHUTZ VOM 27. APRIL 2016 VERSTÖSST;
7. DAS ZUSTÄNDIGE ORGAN IM FALLE DES ERHEBENS EINER KLAGE BILDET DAS DATENSCHUTZAMT /URZĄD OCHRONY DANYCH OSOBOWYCH/, UL. STAWKI 2 00-193 WARSZAWA;
8. JE NACH DEM BEREICH DER GESELLSCHAFT, IN DEM DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET WERDEN, ANGABE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN BILDET EINE GESETZLICHE BEDINGUNG (PFLICHT ZUR ANGABEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN) ODER EINE VERTRÄGLICHE BEDINGUNG (GEMÄSS EINER EINWILLIGUNG DER PERSON, DERER DATEN VERARBEITET WERDEN). IN EINZELNEN FÄLLEN WIRD IHRE ANGABE ZU EINER BEDINGUNG FÜR DEN VERTRAGSABSCHLUSS. DIE AUSKUNFT ÜBER DIE GRUNDLAGEN FÜR DIE SPEICHERUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN, SOWIE BEDINGUNG ODER EVENTUELLE ANFORDERUNG IHRER ANGABE, SOWIE POTENTIELLEN FOLGEN IHRER NICHT-ANGABE, WIRD DURCH DAS FACHPERSONAL DER GESELLSCHAFT ERTEILT.